Europawahl 2024

Allgemeine Informationen zur Europawahl

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 werden in Deutschland die 96 Abgeordneten für das Europaparlament gewählt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die

  • am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlberechtigten in der Stadt Aurich werden durch ein Wahlbenachrichtigungsschreiben über die Wahlen informiert. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab der 19. Kalenderwoche versendet. Sollten einige Wahlberechtigte keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese verlegt oder verloren haben, so kann stattdessen der Personalausweis zum Erhalt der Wahlunterlagen vorgelegt werden. Auf den Wahlbenachrichtigungen sind die Wahllokale benannt.

Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können schriftlich, mündlich oder online bei der Stadt Aurich beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.


-> zur Online-Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins

 

 

 

 

Wahlhelfer*innen gesucht

Um für einen reibungslosen Ablauf in den 47 Wahllokalen in der Stadt Aurich zu sorgen, werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, die mit ihrem Engagement die Europawahl als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen möchten.

Das Wahlehrenamt dürfen alle Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen,

  • welche die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Aurich gemeldet sowie
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind


Zum Ablauf:

Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Personen. Am Wahlsonntag treffen sich die Wahlvorstände gegen 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal und besprechen ihren Einsatz. Sie einigen sich mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern, ob sie vormittags oder nachmittags eingesetzt werden. Dies kann auch schon im Vorfeld mit dem jeweiligen Wahlvorsteher des Wahlvorstandes abgesprochen werden. Gegen 17.30 Uhr finden sich dann alle Wahlvorstandsmitglieder wieder im Wahllokal ein, um ab 18.00 Uhr die Stimmen auszuzählen.

Für die Tätigkeit als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in wird am Wahlabend eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € in bar ausgezahlt.

Ist Ihr Interesse geweckt?

Wenden Sie sich gerne an das Wahlbüro der Stadt Aurich:

Telefon: 0 49 41 / 12-31 30
E-Mail: wahlbuero(at)stadt.aurich.de

zum Kontaktformular